Steuerberatung

Problemkonzentrierte Steuerberatung



  • Die Ausgangssituation

    Als in Deutschland lebender Bürger erfüllen Sie Ihre nach den deutschen Gesetzen bestehenden steuerrechtlichen Pflichten und tragen hiermit zu einem funktionierenden Gemeinwesen bei. Zu diesen Pflichten gehört insbesondere die jährliche Erstellung einer Einkommensteuererklärung.


    Soweit Sie oder Personen in Ihrem Umfeld über steuerrechtliche Grundkenntnisse verfügen, erledigen Sie vielleicht einige Ihrer steuerlichen Aufgaben selbst oder unter Mithilfe dieser Personen. Die Hilfe eines Steuerberaters mussten Sie deshalb vielleicht noch nie in Anspruch nehmen.


    Irgendwann können sich aber bei Ihnen Änderungen ergeben, die auch steuerrechtliche Auswirkungen haben. In diesem Fall kann das Problem entstehen, dass Sie selbst nicht zuverlässig beurteilen können, wie diese Änderungen in steuerlicher Hinsicht zutreffend zu würdigen sind.


    Zur Verdeutlichung seien beispielhaft drei Fälle aus unserer Beratungspraxis genannt:


    1. Erstmalige Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, welche unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können;


    2. Erstmalige Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung, welche zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt;


    3. Aufnahme einer haupt- oder nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit, welche zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit führt und darüber hinaus steuerliche Aufzeichnungspflichten sowie eventuell auch umsatzsteuerliche Pflichten begründet.

  • Ihr (mögliches) Dilemma

    Wenn Sie mit einem derartigen Problem einen Steuerberater konsultieren, ist es durchaus wahrscheinlich, dass dieser versucht, Sie davon zu überzeugen, dass Sie nicht nur hierfür seine Hilfe benötigen, sondern auch für die Erledigung Ihrer übrigen steuerlichen Angelegenheiten. Im zuvor genannten Beispiel 2 würde er Ihnen im Zweifel raten, zukünftig die komplette Einkommensteuererklärung durch ihn erstellen zu lassen, und nicht nur die amtliche Anlage V, in welcher die neu hinzu gekommenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu deklarieren sind.


    Wenn Sie hingegen zu der Einschätzung tendieren, dass Sie vorerst nur für Ihr spezielles Problem Hilfe benötigen, kann für Sie ein Dilemma entstehen, weil Sie selbst im Zweifel nicht zuverlässig beurteilen können, welcher konkrete Auftragsumfang in Ihrem Fall wirklich sinnvoll ist.


    Wenn Sie sich dann für die Ihnen vorgeschlagene Komplettlösung entscheiden, ohne von deren Notwendigkeit überzeugt zu sein, bleiben diesbezügliche Zweifel bestehen; dieser Zustand ist unbefriedigend.

  • Unser Lösungsangebot

    Unsere Lösung für derartige Fälle heißt: PROBLEMKONZENTRIERTE STEUERBERATUNG.


    Kurz gesagt bedeutet das: Wir erledigen für Sie nur denjenigen Teil Ihrer steuerlichen Angelegenheiten, den Sie selbst nicht erledigen können oder wollen. Nur hierfür bezahlen Sie uns. Alle Ihre sonstigen steuerlichen Rechte und Pflichten unterliegen weiterhin in vollem Umfang Ihrer Kontrolle und Verantwortung.


    Wenn Sie also mit einem steuerlich relevanten Problem zu uns kommen und ausdrücklich nur für dessen Lösung unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, werden wir unsere Beratung auch nur auf dieses Problem „konzentrieren“. Ihnen entstehen durch unsere Hilfe somit keinerlei Kosten für Tätigkeiten, die Sie nach eigener Einschätzung auch selber zufriedenstellend erledigen können.


    Konkret bedeutet das, dass Sie uns zunächst den insoweit relevanten Sachverhalt erläutern. Dabei stellen Sie uns alle Informationen in Textform und in Form von Belegen zur Verfügung, die wir zur steuerrechtlichen Beurteilung dieses Sachverhalts benötigen. Anschließend erarbeiten wir eine sinnvolle Lösung für Ihr Problem und stellen Ihnen die diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen (Wertansätze) nebst Erläuterungen für das Finanzamt in Papierform und/oder in elektronischer Form (insbesondere PDF-Dateien) zur Verfügung.


    Damit ist unsere diesbezügliche Tätigkeit abgeschlossen und unsere Vergütung, welche wir entweder individuell mit Ihnen vereinbaren oder nach der Steuerberatervergütungsverordnung berechnen, von Ihnen zu entrichten. Für alle weiteren Deklarierungsmaßnahmen sind Sie selbst verantwortlich.


    Für weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Steuerfall, insbesondere für die Einlegung eines Einspruchs gegen eine hinsichtlich der von uns ermittelten Besteuerungsgrundlagen fehlerhafte Steuerfestsetzung, können Sie uns bei Bedarf einen gesonderten Auftrag erteilen.

     

Allgemeine Steuerberatung


  • Vorabhinweis

    Um in dem komplexen Rechtsgebiet der steuerrechtlichen Beratung auch als kleine Kanzlei eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen, haben wir uns entschieden, die nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkte zu setzen. Wenn Sie interessiert sind an Beratungsleistungen, die dort nicht aufgeführt sind, klären wir gerne vorab mit Ihnen, welchen konkreten Bedarf Sie insoweit haben und ob wir Ihre Erwartungen erfüllen können. Im Rahmen unseres Tätigkeitsspektrums bieten wir Ihnen sowohl eine umfassende steuerliche Betreuung an als auch auf bestimmte Problempunkte begrenzte diesbezügliche Hilfeleistungen (Stichwort: Problemkonzentrierte Steuerberatung).

  • Tätigkeitsschwerpunkte

    1. Erstellung von Einkommensteuererklärungen


    Ein Hauptschwerpunkt unserer steuerberatenden Tätigkeit besteht in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen. Wir erstellen Einkommensteuererklärungen sowohl für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter von Wohnungen und Geschäftsräumen als auch für gewerblich oder freiberuflich tätige Unternehmer.


    2. Steuerliche Betreuung von Einzelunternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln


    Für gewerblich oder freiberuflich tätige Einzelunternehmer, die ihren Unternehmensgewinn auf vereinfachte Weise durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, umfasst unser Beratungsspektrum insbesondere folgende Tätigkeiten:


    a) Erstellung von jahresbezogenen steuerlichen Aufzeichnungen oder Erstellung einer freiwilligen Finanzbuchführung mittels unserem EDV-Programm (DATEV Kanzlei-Rechnungswesen) im monatlichen, vierteljährigen oder jährlichen Turnus;


    b) Erstellung von monatlichen oder vierteljährigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen;


    c) Erstellung der jährlichen steuerlichen Gewinnermittlung in Form einer Einnahmenüberschussrechnung nebst Anlageverzeichnis einschließlich Erstellung der amtlichen Anlagen EÜR und AVEÜR zur Einkommensteuererklärung;


    d) Erstellung von jährlichen Umsatzsteuererklärungen;


    e) Erstellung von jährlichen Gewerbesteuererklärungen;


    f) Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung.


    3. Erstellung von EDV-Finanzbuchführungen für buchführungspflichtige Einzelunternehmen  

     (Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen)


    4. Erstellung von steuerrechtlichen Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen                       

     (Steuerbilanz und elektronische Bilanz (E-Bilanz) für das Finanzamt)


    5. Erstellung von rein unternehmensbezogenen Steuererklärungen für Einzelunternehmen sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften  

    (Körperschaftsteuererklärungen, Gewinnfeststellungserklärungen, Umsatzsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen)


    6. Rechtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt (Einspruchs- und Klageverfahren)


    Im Falle eines Rechtsstreits mit dem Finanzamt (außergerichtliches Einspruchsverfahren oder Klage beim Finanzgericht) vertreten wir Sie auch dann, wenn Sie in dem konkreten Fall zuvor einen anderen Berater hatten oder wenn Sie Ihre Interessen im Hinblick auf diesen Fall zuvor selbst wahrgenommen haben.

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